Stilisierte Häuser auf einem dunkelblauen Hintergrund

88171 Weiler-Simmerberg

Auf dem Ried 1-3
6510 0703
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Im Zuge der umfangreichen Sanierung ist geplant, die Dacheindeckung nebst Dachflächenfenster zu erneuern, Fassaden-, Dach- und Kellerdeckendämmung sowie eine moderne und effiziente Pelletheizung nebst Abluftanlage einzubauen. Zusätzlich soll die Elektrohauptverteilung auf den aktuellen Stand gebracht, neue Haus- und Wohnungseingangstüren sowie eine neue Klingel- und Briefkastenanlage verbaut werden. 

Außerdem werden, neben den energetischen und optischen Maßnahmen, zusätzlich großzügige Balkone angebaut sowie überdachte Fahrradabstellplätze, Mülleinhausungen und weitere KFZ-Stellplätze errichtet.

Die 3-Zimmer Wohnung befindet sich im 1. OG des kleinen Mehrparteienhauses Auf dem Ried 3 in 88171 Weiler i. A. Das Gebäude wurde 2020 gesamt energetisch saniert. 

Die Wohnung wird weiß gestrichen und mit einem Klick-Vinyl-Boden in Holzoptik vermietet. Die Beheizung der Wohnräume sowie die Wasserbereitung erfolgt durch eine Pellets-Zentralheizung. Neben 3 Zimmern, Küche, Bad mit Dusche und WC, verfügt die Wohnung über einen Balkon und einem Kabel-TV Anschluss. Ebenso gehört ein Kellerabteil und Dachbodenabteil dazu.

Es ist eine Mietsicherheit i.H.v. 1.271,22 € zu hinterlegen. Die Wohnung ist ohne Mobiliar und ohne Kücheneinrichtung zu mieten. 

Zur Wohnungsbeschreibung (PDF)
3 Zimmer
53,30 Wohnfläche in m²
423,74 € Kaltmiete zzgl. Nebenkosten
210,00 € Nebenkosten
Wohnberechtigungsschein Nein
Verfügbar ab 01.07.2024
Energieträger Pellets
KW pro m2 im Jahr 148,8
Energieeffizienzklasse E

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Einnahmen (z. B. Lohn, Gehalt, Jobcenterleistungen, andere Leistungen, Kindergeld, Witwenrente, Waisenrente) abzgl. Ratenzahlungsverpflichtungen (z. B. Autokredit/Leasingrate). Die Miete sowie Ihre Lebenshaltungskosten bitte nicht abziehen.

Jegliche Nutzung, die nicht der reinen Wohnnutzung unterliegt. Zum Beispiel Näh- und Bügelstube, Bürotätigkeiten.

Ein Insolvenzverfahren wird durchgeführt, wenn Personen nicht mehr in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Zahlungsverpflichtungen können unter anderem aus Rechnungskäufen oder Kreditaufnahmen entstehen.

Sie bestätigen die Mail zur Schufaauskunft / Vollmacht und Schlussbestimmungen via Checkbox und anschließend per Mail. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig.

Grundsätzlich kann jede Privatperson eine Wohnung bei der GKWG anmieten.

Unser Objektbestand erstreckt sich über die Orte Lindenberg, Weiler im Allgäu, Simmerberg, Stiefenhofen, Heimenkirch, Scheidegg, Opfenbach, Niederstaufen, Rehlings, Oberreitnau, Bodolz und Lindau.

Aktuelles Angebot

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Wir übersenden Ihnen einen Terminvorschlag, an dem Sie die Wohnung besichtigen können.

Es gibt keine Warteliste für Mietinteressenten. Über jede Wohnung wird anhand der Bewerber entschieden, die sich bis zum Zeitpunkt der Vergabe gemeldet und die Wohnung besichtigt haben. Somit kann über eine „Wartezeit“ keine Auskunft gegeben werden.

Sie können sich über unseren Objektticker über neue Angebote informieren lassen. Es gibt keine Warteliste, der Objektticker dient nur der Information.

Zum Objektticker

Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zur Anmietung einer öffentlich geförderten Wohnung. Der Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag von der zuständigen Stelle (im Landkreis Lindau i. d. R. vom Landratsamt) ausgestellt. Diverse Kriterien müssen hierfür eingehalten werden. Kriterien können zum Beispiel sein: Einhaltung von Einkommensgrenzen, ausreichende Anzahl der Haushaltsangehörigen in Bezug auf eine Wohnungsgröße oder Zimmeranzahl, Alter, Behinderungsgrad.

Es wird unterschieden zwischen einem allgemeinen und einem gezielten Wohnberechtigungsschein.

Mit dem allgemeinen Wohnberechtigungsschein kann sich der Wohnungssuchende im Grundsatz in ganz Bayern um eine entsprechende geförderte Mietwohnung bewerben.

Der gezielte Wohnberechtigungsschein wird nur für eine bestimmte Wohnung und üblicherweise erst nach Erhalt einer Zusage zur Anmietung erteilt.

Bei Interesse an Wohnungen für die ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist, fragen Sie zunächst bei der zuständigen Sachbearbeitung vom Landratsamt Lindau (Tel. 08382 2703-13) nach, ob ein Wohnberechtigungsschein für die entsprechende Wohnung für Sie in Aussicht gestellt werden kann. Bei positiver Auskunft melden Sie sich bei uns, um eine Besichtigung der Wohnung durchführen zu können.

Grundsätzlich ist es möglich eine Wohngemeinschaft zu gründen. Zu beachten ist, dass bei einem Auszug die Entlassung aus dem Mietvertrag individuell geprüft werden muss. Eine Kündigung ist nur als gesamte Vertragspartei und nicht als einzelner Mieter möglich. Es kann also sein, dass trotz Auszug der Mietvertrag fort gilt und somit weiterhin die mietvertraglichen Pflichten (z. B. Zahlungsverpflichtungen) bestehen.

Es fallen Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten an (siehe BetrKV). Über diese wird jährlich abgerechnet.

Es werden alle verfügbaren Wohnungen angeboten. Von Rückfragen zu leerstehenden Wohnungen bitten wir abzusehen. Sobald Besichtigungen stattfinden können, werden die Wohnungen ausgeschrieben.

Ja, es fällt eine Kaution in Höhe von drei Kaltmieten an.

Nein, es fällt keine Provision an.

Eine Vermögensauskunft dient einem Gläubiger dazu, Informationen über die Vermögensverhältnisse eines Schuldners zu erhalten. Eine Vermögensauskunft wird i. d. R. durch einen Gerichtsvollzieher eingeholt, wenn der Schuldner seine Schulden nicht bezahlen kann. Die Bezeichnung „eidesstattliche Versicherung“ ist veraltet, seit dem 01.01.2013 gilt der Begriff „Vermögensauskunft“.

Die GKWG entscheidet nach einem vom Aufsichtsrat der Gesellschaft beschlossenen Kriterienkatalog, um eine neutrale Bewertung zu gewährleisten.

Es gibt kein Entscheidungsgremium. Die GKWG entscheidet selbst.

Der Zeitpunkt der Wohnungsvergabe ist bei jeder Wohnung individuell. Es gibt keine Bewerbungsfristen.

Sie erhalten von uns eine Rückmeldung per E-Mail, sobald eine Entscheidung getroffen wurde. Von Rückfragen während des Verfahrens bitten wir abzusehen.

Wohnbaugesellschaft im Landkreis Lindau am Bodensee

Aus der Region für die Region
„Der Landkreis Lindau ist eine starke Wirtschaftsregion, die ein breites Angebot an Wohnraum benötigt. Die GKWG trägt mit ihrem Wohnungsangebot wesentlich dazu bei. Als Sparkasse sind wir davon überzeugt, dass die Arbeit der GKWG unsere Region stärkt und eine hohe Lebensqualität vor Ort gewährleistet. Daher engagieren wir uns als Gesellschafter.“
Portraitfoto von Bernd Fischer von der GKWG Lindau (B)
Gesellschafter Bernd Fischer
Vorstand der Sparkasse Schwaben-Bodensee
„Die GKWG ist für unsere Bürgerinnen und Bürger ein kompetenter, fairer und solider Partner. Sie steht für sozial verträgliches und nachhaltiges Wirtschaften. Unser vorrangiges Ziel wird es weiterhin sein, bezahlbaren Wohnraum anzubieten. Deswegen werden auch keine Gewinne ausgeschüttet, sondern in den Wohnungsbestand reinvestiert.“
Potraitfoto von Elmar Stegman von der GKWG Lindau (B)
Gesellschafter Elmar Stegmann
Landrat des Landkreises Lindau (Bodensee)
„Für die Stadt Lindenberg als Mittelzentrum und wirtschaftlichen Mittelpunkt des Westallgäus ist es eine Herausforderung und ausgesprochen wichtig, Wohnraum in ausreichendem Maße zur Verfügung zu stellen. Ein großer Anteil der Wohnungen der GKWG ist in Lindenberg verortet. Wir als Gesellschafter sind froh, dass wir die GKWG in dieser entscheidenden Frage als Partner an unserer Seite wissen.“
Portraitfoto von Eric Ballerstedt von der GKWG Lindau (B)
Gesellschafter Eric Ballerstedt
Bürgermeister von Lindenberg im Allgäu
„Ein guter Arbeitgeber zeichnet sich nicht nur durch Aufgaben und Gehalt aus, sondern durch eine Kultur, die persönliches Wachstum fördert, Talente schätzt und Teamgeist stärkt. Bei uns ist jeder im Team nicht nur ein Teil der GKWG, sondern auch der Grundstein unseres gemeinsamen Erfolgs.“
Mitarbeiterin
anonym