Stilisierte HĂ€user auf einem dunkelblauen Hintergrund

88161 Lindenberg

Im Friedhag 2-4
3270 0103
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Die 4-Zimmer Wohnung befindet sich im 1. OG des öffentlich geförderten Objekts “Im Friedhag 2” in 88161 Lindenberg.

Die Beheizung der WohnrÀume sowie die Warmwasserbereitung erfolgen durch eine Gas Zentralheizung.

Neben 4 Zimmern, KĂŒche und Badezimmer mit Badewanne, verfĂŒgt die Wohnung ĂŒber einen Abstellraum, einen Balkon sowie einen Kabel-TV Anschluss. Ebenso gehört ein Kellerabteil zur Wohnung. In der Wohnung wird vor Einzug ein neuer Klick-Vinyl-Boden in moderner Holzoptik verlegt.

Es ist eine Mietsicherheit i.H.v. 1.569,78 € zu hinterlegen. 

FĂŒr diese Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Ob fĂŒr Sie die Voraussetzungen zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines vorliegen, erfragen Sie bitte beim zustĂ€ndigen Landratsamt Lindau (B) bei Herrn Marcus Timm Tel. +49 (0) 8382 270-313 oder per mail: Marcus.Timm@landkreis-lindau.de

Zur Wohnungsbeschreibung (PDF)
4 Zimmer
95,66 WohnflĂ€che in mÂČ
523,26 € Kaltmiete zzgl. Nebenkosten
248 € Nebenkosten
Wohnberechtigungsschein Allgemeiner WBS
VerfĂŒgbar ab Dezember 2026
EnergietrÀger Gas
KW pro m2 im Jahr 120
Energieeffizienzklasse D
WohnhÀuser mit BÀumen
GKWG Lindau (B) Im Friedhag 2-4

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Bitte beachten Sie, dass das Auswahlverfahren bis zu 4 Wochen in Anspruch nimmt. Von RĂŒckfragen in dieser Zeit bitten wir abzusehen.

Wohnungsbewerbung bei der GKWG Kreis Lindau Bodensee

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Einnahmen (z. B. Lohn, Gehalt, Jobcenterleistungen, andere Leistungen, Kindergeld, Witwenrente, Waisenrente) abzgl. Ratenzahlungsverpflichtungen (z. B. Autokredit/Leasingrate). Die Miete sowie Ihre Lebenshaltungskosten bitte nicht abziehen.

Jegliche Nutzung, die nicht der reinen Wohnnutzung unterliegt. Zum Beispiel NĂ€h- und BĂŒgelstube, BĂŒrotĂ€tigkeiten.

Ein Insolvenzverfahren wird durchgefĂŒhrt, wenn Personen nicht mehr in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Zahlungsverpflichtungen können unter anderem aus RechnungskĂ€ufen oder Kreditaufnahmen entstehen.

Sie bestĂ€tigen die Mail zur Schufaauskunft / Vollmacht und Schlussbestimmungen via Checkbox und anschließend per Mail. Eine eigenhĂ€ndige Unterschrift ist nicht nötig.

GrundsÀtzlich kann jede Privatperson eine Wohnung bei der GKWG anmieten.

Unser Objektbestand erstreckt sich ĂŒber die Orte Lindenberg, Weiler im AllgĂ€u, Simmerberg, Stiefenhofen, Heimenkirch, Scheidegg, Opfenbach, Niederstaufen, Rehlings, Oberreitnau, Bodolz und Lindau.

Aktuelles Angebot

1. Schritt
Sie fĂŒllen das Anfrageformular der  Wohnung, auf die Sie sich bewerben möchten, vollstĂ€ndig aus und ĂŒbersenden es online an uns.

2. Schritt
Sie erhalten von uns eine Mail – erst nachdem Sie den Empfang mittels des darin enthaltenen Links bestĂ€tigt haben, geht Ihre Wohnungsbewerbung final bei uns ein.

3. Schritt
Wir ĂŒbersenden Ihnen einen Terminvorschlag, an dem Sie die Wohnung besichtigen können.

Es gibt keine Warteliste fĂŒr Mietinteressenten. Über jede Wohnung wird anhand der Bewerber entschieden, die sich bis zum Zeitpunkt der Vergabe gemeldet und die Wohnung besichtigt haben. Somit kann ĂŒber eine „Wartezeit“ keine Auskunft gegeben werden.

Sie können sich ĂŒber unseren Objektticker ĂŒber neue Angebote informieren lassen. Es gibt keine Warteliste, der Objektticker dient nur der Information.

Zum Objektticker

Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zur Anmietung einer öffentlich geförderten Wohnung. Der Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag von der zustĂ€ndigen Stelle (im Landkreis Lindau i. d. R. vom Landratsamt) ausgestellt. Diverse Kriterien mĂŒssen hierfĂŒr eingehalten werden. Kriterien können zum Beispiel sein: Einhaltung von Einkommensgrenzen, ausreichende Anzahl der Haushaltsangehörigen in Bezug auf eine WohnungsgrĂ¶ĂŸe oder Zimmeranzahl, Alter, Behinderungsgrad.

Es wird unterschieden zwischen einem allgemeinen und einem gezielten Wohnberechtigungsschein.

Mit dem allgemeinen Wohnberechtigungsschein kann sich der Wohnungssuchende im Grundsatz in ganz Bayern um eine entsprechende geförderte Mietwohnung bewerben.

Der gezielte Wohnberechtigungsschein wird nur fĂŒr eine bestimmte Wohnung und ĂŒblicherweise erst nach Erhalt einer Zusage zur Anmietung erteilt.

Bei Interesse an Wohnungen fĂŒr die ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist, fragen Sie zunĂ€chst bei der zustĂ€ndigen Sachbearbeitung vom Landratsamt Lindau (Tel. 08382 2703-13) nach, ob ein Wohnberechtigungsschein fĂŒr die entsprechende Wohnung fĂŒr Sie in Aussicht gestellt werden kann. Bei positiver Auskunft melden Sie sich bei uns, um eine Besichtigung der Wohnung durchfĂŒhren zu können.

GrundsĂ€tzlich ist es möglich eine Wohngemeinschaft zu grĂŒnden. Zu beachten ist, dass bei einem Auszug die Entlassung aus dem Mietvertrag individuell geprĂŒft werden muss. Eine KĂŒndigung ist nur als gesamte Vertragspartei und nicht als einzelner Mieter möglich. Es kann also sein, dass trotz Auszug der Mietvertrag fort gilt und somit weiterhin die mietvertraglichen Pflichten (z. B. Zahlungsverpflichtungen) bestehen.

Es fallen Vorauszahlungen fĂŒr Betriebs- und Heizkosten an (siehe BetrKV). Über diese wird jĂ€hrlich abgerechnet.

Es werden alle verfĂŒgbaren Wohnungen angeboten. Von RĂŒckfragen zu leerstehenden Wohnungen bitten wir abzusehen. Sobald Besichtigungen stattfinden können, werden die Wohnungen ausgeschrieben.

Ja, es fĂ€llt eine Kaution in Höhe von drei Kaltmieten an.

Nein, es fÀllt keine Provision an.

Eine Vermögensauskunft dient einem GlĂ€ubiger dazu, Informationen ĂŒber die VermögensverhĂ€ltnisse eines Schuldners zu erhalten. Eine Vermögensauskunft wird i. d. R. durch einen Gerichtsvollzieher eingeholt, wenn der Schuldner seine Schulden nicht bezahlen kann. Die Bezeichnung „eidesstattliche Versicherung“ ist veraltet, seit dem 01.01.2013 gilt der Begriff „Vermögensauskunft“.

Die GKWG entscheidet nach einem vom Aufsichtsrat der Gesellschaft beschlossenen Kriterienkatalog, um eine neutrale Bewertung zu gewÀhrleisten.

Es gibt kein Entscheidungsgremium. Die GKWG entscheidet selbst.

Der Zeitpunkt der Wohnungsvergabe ist bei jeder Wohnung individuell. Es gibt keine Bewerbungsfristen.

Sie erhalten von uns eine RĂŒckmeldung per E-Mail, sobald eine Entscheidung getroffen wurde. Von RĂŒckfragen wĂ€hrend des Verfahrens bitten wir abzusehen.

Wohnbaugesellschaft im Landkreis Lindau am Bodensee

Aus der Region fĂŒr die Region
„Der Landkreis Lindau ist eine starke Wirtschaftsregion, die ein breites Angebot an Wohnraum benötigt. Die GKWG trĂ€gt mit ihrem Wohnungsangebot wesentlich dazu bei. Als Sparkasse sind wir davon ĂŒberzeugt, dass die Arbeit der GKWG unsere Region stĂ€rkt und eine hohe LebensqualitĂ€t vor Ort gewĂ€hrleistet. Daher engagieren wir uns als Gesellschafter.“
Portraitfoto von Bernd Fischer von der GKWG Lindau (B)
Gesellschafter Bernd Fischer
Vorstand der Sparkasse Schwaben-Bodensee
„Die GKWG ist fĂŒr unsere BĂŒrgerinnen und BĂŒrger ein kompetenter, fairer und solider Partner. Sie steht fĂŒr sozial vertrĂ€gliches und nachhaltiges Wirtschaften. Unser vorrangiges Ziel wird es weiterhin sein, bezahlbaren Wohnraum anzubieten. Deswegen werden auch keine Gewinne ausgeschĂŒttet, sondern in den Wohnungsbestand reinvestiert.“
Potraitfoto von Elmar Stegman von der GKWG Lindau (B)
Gesellschafter Elmar Stegmann
Landrat des Landkreises Lindau (Bodensee)
„Ein guter Arbeitgeber zeichnet sich nicht nur durch Aufgaben und Gehalt aus, sondern durch eine Kultur, die persönliches Wachstum fördert, Talente schĂ€tzt und Teamgeist stĂ€rkt. Bei uns ist jeder im Team nicht nur ein Teil der GKWG, sondern auch der Grundstein unseres gemeinsamen Erfolgs.“
Mitarbeiterin
anonym