Die geförderte 2-Zimmer-Wohnung befindet sich im Erdgeschoss (Hochparterre) des Mehrparteienhauses in der Josef-Reich-Str. 16 in 88161 Lindenberg.
Das GebĂ€ude wurde in den Jahren 2025/2026 energetisch umfassend saniert. Im Zuge der MaĂnahmen erfolgte eine DĂ€mmung der Fassade mit vorgefertigten Elementen sowie eine zusĂ€tzliche DĂ€mmung der DachflĂ€che und der Kellerdecke. Die Heiztechnik wurde vollstĂ€ndig erneuert und auf eine moderne Luft-Wasser-WĂ€rmepumpe umgestellt.
Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral ĂŒber effiziente Durchlauferhitzer, wodurch die Warmwassertemperatur individuell reguliert werden kann. ZusĂ€tzlich ist eine dezentrale LĂŒftungsanlage mit WĂ€rmerĂŒckgewinnung installiert, die Luft- und HeizwĂ€rmeverluste reduziert und fĂŒr ein angenehmes Wohnklima sorgt.
Im Rahmen der Modernisierung wurden vorgestellte Balkone angebracht, die zusĂ€tzlichen AuĂenraum schaffen und den Wohnwert deutlich erhöhen.
Im Innenbereich wird die Wohnung umfassend modernisiert. Ein neuer Klick-Vinyl-Boden in hochwertiger Holzoptik verleiht den RĂ€umen eine zeitgemĂ€Ăe und wohnliche AtmosphĂ€re. Die BĂ€der werden erneuert und mit modernen Duschen ausgestattet.
Die Mietsicherheit betrĂ€gt 1.519,02 âŹ.
Die Wohnung wird unmöbliert und ohne EinbaukĂŒche vermietet.
FĂŒr diese Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.
Ob fĂŒr Sie die Voraussetzungen zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines vorliegen, erfragen Sie bitte beim zustĂ€ndigen Landratsamt Lindau (B) bei Herrn Marcus Timm Tel. +49 (0) 8382 270-313 oder per mail: Marcus.Timm@landkreis-lindau.de
| Wohnberechtigungsschein | Allgemeiner WBS |
| VerfĂŒgbar ab | Voraussichtlich Mai 2026 |
| EnergietrÀger | Strom |
| KW pro m2 im Jahr | 24,2 |
| Energieeffizienzklasse | A+ |
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Jetzt ansehenVorteile fĂŒr Mieter bei deâr GKWG Lindau (B)
Betriebskosten
GĂŒnstigere Betriebskosten durch RahmenvertrĂ€ge mit Energieversorger & Dienstleister
Reparaturen
ZuverlÀssiges Handwerkernetzwerk
Benefits
Aktionsangebote & VergĂŒnstigungen z.B. bei Miet-E-Bikes & Lasten-Rad
sigo | E-Lastenrad Sharing
Sicherheit
Sicherer Wohnraum & unbefristete MietvertrÀge
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Sollten Sie in die engere Auswahl kommen, werden wir Ihnen einen Besichtigungstermin anbieten.
Bitte beachten Sie, dass das Auswahlverfahren bis zu 4 Wochen in Anspruch nimmt. Von RĂŒckfragen in dieser Zeit bitten wir abzusehen.
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Einnahmen (z. B. Lohn, Gehalt, Jobcenterleistungen, andere Leistungen, Kindergeld, Witwenrente, Waisenrente) abzgl. Ratenzahlungsverpflichtungen (z. B. Autokredit/Leasingrate). Die Miete sowie Ihre Lebenshaltungskosten bitte nicht abziehen.
Jegliche Nutzung, die nicht der reinen Wohnnutzung unterliegt. Zum Beispiel NĂ€h- und BĂŒgelstube, BĂŒrotĂ€tigkeiten.
Ein Insolvenzverfahren wird durchgefĂŒhrt, wenn Personen nicht mehr in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Zahlungsverpflichtungen können unter anderem aus RechnungskĂ€ufen oder Kreditaufnahmen entstehen.
Sie bestĂ€tigen die Mail zur Schufaauskunft / Vollmacht und Schlussbestimmungen via Checkbox und anschlieĂend per Mail. Eine eigenhĂ€ndige Unterschrift ist nicht nötig.
GrundsÀtzlich kann jede Privatperson eine Wohnung bei der GKWG anmieten.
Unser Objektbestand erstreckt sich ĂŒber die Orte Lindenberg, Weiler im AllgĂ€u, Simmerberg, Stiefenhofen, Heimenkirch, Scheidegg, Opfenbach, Niederstaufen, Rehlings, Oberreitnau, Bodolz und Lindau.
1. Schritt
Sie fĂŒllen das Anfrageformular der Wohnung, auf die Sie sich bewerben möchten, vollstĂ€ndig aus und ĂŒbersenden es online an uns.
2. Schritt
Sie erhalten von uns eine Mail â erst nachdem Sie den Empfang mittels des darin enthaltenen Links bestĂ€tigt haben, geht Ihre Wohnungsbewerbung final bei uns ein.
3. Schritt
Wir ĂŒbersenden Ihnen einen Terminvorschlag, an dem Sie die Wohnung besichtigen können.
Es gibt keine Warteliste fĂŒr Mietinteressenten. Ăber jede Wohnung wird anhand der Bewerber entschieden, die sich bis zum Zeitpunkt der Vergabe gemeldet und die Wohnung besichtigt haben. Somit kann ĂŒber eine âWartezeitâ keine Auskunft gegeben werden.
Sie können sich ĂŒber unseren Objektticker ĂŒber neue Angebote informieren lassen. Es gibt keine Warteliste, der Objektticker dient nur der Information.
Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zur Anmietung einer öffentlich geförderten Wohnung. Der Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag von der zustĂ€ndigen Stelle (im Landkreis Lindau i. d. R. vom Landratsamt) ausgestellt. Diverse Kriterien mĂŒssen hierfĂŒr eingehalten werden. Kriterien können zum Beispiel sein: Einhaltung von Einkommensgrenzen, ausreichende Anzahl der Haushaltsangehörigen in Bezug auf eine WohnungsgröĂe oder Zimmeranzahl, Alter, Behinderungsgrad.
Es wird unterschieden zwischen einem allgemeinen und einem gezielten Wohnberechtigungsschein.
Mit dem allgemeinen Wohnberechtigungsschein kann sich der Wohnungssuchende im Grundsatz in ganz Bayern um eine entsprechende geförderte Mietwohnung bewerben.
Der gezielte Wohnberechtigungsschein wird nur fĂŒr eine bestimmte Wohnung und ĂŒblicherweise erst nach Erhalt einer Zusage zur Anmietung erteilt.
Bei Interesse an Wohnungen fĂŒr die ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist, fragen Sie zunĂ€chst bei der zustĂ€ndigen Sachbearbeitung vom Landratsamt Lindau (Tel. 08382 2703-13) nach, ob ein Wohnberechtigungsschein fĂŒr die entsprechende Wohnung fĂŒr Sie in Aussicht gestellt werden kann. Bei positiver Auskunft melden Sie sich bei uns, um eine Besichtigung der Wohnung durchfĂŒhren zu können.
GrundsĂ€tzlich ist es möglich eine Wohngemeinschaft zu grĂŒnden. Zu beachten ist, dass bei einem Auszug die Entlassung aus dem Mietvertrag individuell geprĂŒft werden muss. Eine KĂŒndigung ist nur als gesamte Vertragspartei und nicht als einzelner Mieter möglich. Es kann also sein, dass trotz Auszug der Mietvertrag fort gilt und somit weiterhin die mietvertraglichen Pflichten (z. B. Zahlungsverpflichtungen) bestehen.
Es fallen Vorauszahlungen fĂŒr Betriebs- und Heizkosten an (siehe BetrKV). Ăber diese wird jĂ€hrlich abgerechnet.
Es werden alle verfĂŒgbaren Wohnungen angeboten. Von RĂŒckfragen zu leerstehenden Wohnungen bitten wir abzusehen. Sobald Besichtigungen stattfinden können, werden die Wohnungen ausgeschrieben.
Ja, es fÀllt eine Kaution in Höhe von drei Kaltmieten an.
Nein, es fÀllt keine Provision an.
Eine Vermögensauskunft dient einem GlĂ€ubiger dazu, Informationen ĂŒber die VermögensverhĂ€ltnisse eines Schuldners zu erhalten. Eine Vermögensauskunft wird i. d. R. durch einen Gerichtsvollzieher eingeholt, wenn der Schuldner seine Schulden nicht bezahlen kann. Die Bezeichnung âeidesstattliche Versicherungâ ist veraltet, seit dem 01.01.2013 gilt der Begriff âVermögensauskunftâ.
Vergabe-Entscheidung
Die GKWG entscheidet nach einem vom Aufsichtsrat der Gesellschaft beschlossenen Kriterienkatalog, um eine neutrale Bewertung zu gewÀhrleisten.
Es gibt kein Entscheidungsgremium. Die GKWG entscheidet selbst.
Der Zeitpunkt der Wohnungsvergabe ist bei jeder Wohnung individuell. Es gibt keine Bewerbungsfristen.
Sie erhalten von uns eine RĂŒckmeldung per E-Mail, sobald eine Entscheidung getroffen wurde. Von RĂŒckfragen wĂ€hrend des Verfahrens bitten wir abzusehen.


