Moderne 2-Zimmer-Erdgeschosswohnung â barrierefrei und EOF-gefördert
Diese attraktive, öffentlich geförderte 2-Zimmer-Wohnung befindet sich im Erdgeschoss eines modernen Mehrparteienhauses in der Dr.-Emil-Hasel-Siedlung 22 in 88131 Bodolz. Das GebĂ€ude wurde im Jahr 2018 fertiggestellt und bietet zeitgemĂ€Ăen Wohnkomfort in barrierefreier AusfĂŒhrung. Die Wohnung eignet sich insbesondere fĂŒr Menschen mit Gehbehinderung oder Rollstuhlnutzung.
Die hellen WohnrĂ€ume mit groĂzĂŒgigen Fensterfronten schaffen eine freundliche und angenehme WohnatmosphĂ€re. Vermietet wird die Wohnung mit weiĂen WĂ€nden und einem hochwertigen Industrieparkettboden. Die offene WohnkĂŒche, das moderne, rollstuhlgerechte Badezimmer mit ebenerdiger Dusche und praktischen Haltegriffen sowie die gemĂŒtliche Loggia bieten ein komfortables Zuhause. Ein Kabel-TV-Anschluss sowie ein Kellerersatzraum gehören ebenfalls zur Wohnung.
Die Beheizung der WohnrĂ€ume sowie die Warmwasserbereitung erfolgen ĂŒber eine umweltfreundliche Pellet-Zentralheizung.
Die Wohnung wird ohne EinbaukĂŒche und ohne Mobiliar vermietet.
FĂŒr die Anmietung ist eine Mietsicherheit in Höhe von 1.728,69 ⏠zu hinterlegen.
EOF-Förderung (Einkommensorientierte Förderung)
Diese Wohnung ist EOF-gefördert. Das bedeutet, dass â abhĂ€ngig vom Einkommen â beim Landratsamt ein Mietzuschuss beantragt werden kann. Die Mieterin bzw. der Mieter bezahlt zunĂ€chst die vertraglich vereinbarte Gesamtmiete an den Vermieter. Je nach persönlichem Einkommen kann anschlieĂend ein Zuschuss bewilligt werden, sodass sich die tatsĂ€chliche Mietbelastung entsprechend reduziert.
Wichtig: Voraussetzung fĂŒr die Anmietung ist ein gĂŒltiger Wohnberechtigungsschein (WBS). Dieser muss vorab beim zustĂ€ndigen Landratsamt beantragt werden. Gerne können Sie sich dort auch ĂŒber die Voraussetzungen der EOF-Förderung und die mögliche Höhe des Mietzuschusses informieren.
Ob fĂŒr Sie die Voraussetzungen zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines bzw. einer EOF-Förderung vorliegen, erfragen Sie bitte beim zustĂ€ndigen Landratsamt Lindau (B) bei Herrn Marcus Timm Tel. +49 (0) 8382 270-313 oder per mail: Marcus.Timm@landkreis-lindau.de
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Jetzt ansehenVorteile fĂŒr Mieter bei deâr GKWG Lindau (B)
Betriebskosten
GĂŒnstigere Betriebskosten durch RahmenvertrĂ€ge mit Energieversorger & Dienstleister
Reparaturen
ZuverlÀssiges Handwerkernetzwerk
Benefits
Aktionsangebote & VergĂŒnstigungen z.B. bei Miet-E-Bikes & Lasten-Rad
sigo | E-Lastenrad Sharing
Sicherheit
Sicherer Wohnraum & unbefristete MietvertrÀge
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Sollten Sie in die engere Auswahl kommen, werden wir Ihnen einen Besichtigungstermin anbieten.
Bitte beachten Sie, dass das Auswahlverfahren bis zu 4 Wochen in Anspruch nimmt. Von RĂŒckfragen in dieser Zeit bitten wir abzusehen.
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Einnahmen (z. B. Lohn, Gehalt, Jobcenterleistungen, andere Leistungen, Kindergeld, Witwenrente, Waisenrente) abzgl. Ratenzahlungsverpflichtungen (z. B. Autokredit/Leasingrate). Die Miete sowie Ihre Lebenshaltungskosten bitte nicht abziehen.
Jegliche Nutzung, die nicht der reinen Wohnnutzung unterliegt. Zum Beispiel NĂ€h- und BĂŒgelstube, BĂŒrotĂ€tigkeiten.
Ein Insolvenzverfahren wird durchgefĂŒhrt, wenn Personen nicht mehr in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Zahlungsverpflichtungen können unter anderem aus RechnungskĂ€ufen oder Kreditaufnahmen entstehen.
Sie bestĂ€tigen die Mail zur Schufaauskunft / Vollmacht und Schlussbestimmungen via Checkbox und anschlieĂend per Mail. Eine eigenhĂ€ndige Unterschrift ist nicht nötig.
GrundsÀtzlich kann jede Privatperson eine Wohnung bei der GKWG anmieten.
Unser Objektbestand erstreckt sich ĂŒber die Orte Lindenberg, Weiler im AllgĂ€u, Simmerberg, Stiefenhofen, Heimenkirch, Scheidegg, Opfenbach, Niederstaufen, Rehlings, Oberreitnau, Bodolz und Lindau.
1. Schritt
Sie fĂŒllen das Anfrageformular der Wohnung, auf die Sie sich bewerben möchten, vollstĂ€ndig aus und ĂŒbersenden es online an uns.
2. Schritt
Sie erhalten von uns eine Mail â erst nachdem Sie den Empfang mittels des darin enthaltenen Links bestĂ€tigt haben, geht Ihre Wohnungsbewerbung final bei uns ein.
3. Schritt
Wir ĂŒbersenden Ihnen einen Terminvorschlag, an dem Sie die Wohnung besichtigen können.
Es gibt keine Warteliste fĂŒr Mietinteressenten. Ăber jede Wohnung wird anhand der Bewerber entschieden, die sich bis zum Zeitpunkt der Vergabe gemeldet und die Wohnung besichtigt haben. Somit kann ĂŒber eine âWartezeitâ keine Auskunft gegeben werden.
Sie können sich ĂŒber unseren Objektticker ĂŒber neue Angebote informieren lassen. Es gibt keine Warteliste, der Objektticker dient nur der Information.
Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zur Anmietung einer öffentlich geförderten Wohnung. Der Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag von der zustĂ€ndigen Stelle (im Landkreis Lindau i. d. R. vom Landratsamt) ausgestellt. Diverse Kriterien mĂŒssen hierfĂŒr eingehalten werden. Kriterien können zum Beispiel sein: Einhaltung von Einkommensgrenzen, ausreichende Anzahl der Haushaltsangehörigen in Bezug auf eine WohnungsgröĂe oder Zimmeranzahl, Alter, Behinderungsgrad.
Es wird unterschieden zwischen einem allgemeinen und einem gezielten Wohnberechtigungsschein.
Mit dem allgemeinen Wohnberechtigungsschein kann sich der Wohnungssuchende im Grundsatz in ganz Bayern um eine entsprechende geförderte Mietwohnung bewerben.
Der gezielte Wohnberechtigungsschein wird nur fĂŒr eine bestimmte Wohnung und ĂŒblicherweise erst nach Erhalt einer Zusage zur Anmietung erteilt.
Bei Interesse an Wohnungen fĂŒr die ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist, fragen Sie zunĂ€chst bei der zustĂ€ndigen Sachbearbeitung vom Landratsamt Lindau (Tel. 08382 2703-13) nach, ob ein Wohnberechtigungsschein fĂŒr die entsprechende Wohnung fĂŒr Sie in Aussicht gestellt werden kann. Bei positiver Auskunft melden Sie sich bei uns, um eine Besichtigung der Wohnung durchfĂŒhren zu können.
GrundsĂ€tzlich ist es möglich eine Wohngemeinschaft zu grĂŒnden. Zu beachten ist, dass bei einem Auszug die Entlassung aus dem Mietvertrag individuell geprĂŒft werden muss. Eine KĂŒndigung ist nur als gesamte Vertragspartei und nicht als einzelner Mieter möglich. Es kann also sein, dass trotz Auszug der Mietvertrag fort gilt und somit weiterhin die mietvertraglichen Pflichten (z. B. Zahlungsverpflichtungen) bestehen.
Es fallen Vorauszahlungen fĂŒr Betriebs- und Heizkosten an (siehe BetrKV). Ăber diese wird jĂ€hrlich abgerechnet.
Es werden alle verfĂŒgbaren Wohnungen angeboten. Von RĂŒckfragen zu leerstehenden Wohnungen bitten wir abzusehen. Sobald Besichtigungen stattfinden können, werden die Wohnungen ausgeschrieben.
Ja, es fÀllt eine Kaution in Höhe von drei Kaltmieten an.
Nein, es fÀllt keine Provision an.
Eine Vermögensauskunft dient einem GlĂ€ubiger dazu, Informationen ĂŒber die VermögensverhĂ€ltnisse eines Schuldners zu erhalten. Eine Vermögensauskunft wird i. d. R. durch einen Gerichtsvollzieher eingeholt, wenn der Schuldner seine Schulden nicht bezahlen kann. Die Bezeichnung âeidesstattliche Versicherungâ ist veraltet, seit dem 01.01.2013 gilt der Begriff âVermögensauskunftâ.
Vergabe-Entscheidung
Die GKWG entscheidet nach einem vom Aufsichtsrat der Gesellschaft beschlossenen Kriterienkatalog, um eine neutrale Bewertung zu gewÀhrleisten.
Es gibt kein Entscheidungsgremium. Die GKWG entscheidet selbst.
Der Zeitpunkt der Wohnungsvergabe ist bei jeder Wohnung individuell. Es gibt keine Bewerbungsfristen.
Sie erhalten von uns eine RĂŒckmeldung per E-Mail, sobald eine Entscheidung getroffen wurde. Von RĂŒckfragen wĂ€hrend des Verfahrens bitten wir abzusehen.





