GKWG Kreis-Wohnbau-GmbH Lindau (B) | Oberer Schrannenplatz 6 | 88131 Lindau

Dr. Emil-Hasel-Siedlung 11-20 | 1250

Dr. Emil-Hasel-Siedlung 11-20 | 88131 Bodolz

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FAQ

Wer kann Mieter bei der GKWG werden?

Grundsätzlich kann jede Privatperson eine Wohnung bei der GKWG anmieten.


In welchen Orten bietet die GKWG Wohnungen an?

Unser Objektbestand erstreckt sich über die Orte Lindenberg, Weiler im Allgäu, Simmerberg, Stiefenhofen, Heimenkirch, Scheidegg, Opfenbach, Niederstaufen, Rehlings, Oberreitnau, Bodolz und Lindau.


Wie bewerbe ich mich auf eine Wohnung bei der GKWG und welche Unterlagen werden benötigt?

1. Schritt
Sie treffen eine Vorauswahl der Angebote auf der Homepage. Sie können sich immer nur auf aktuelle Angebote bewerben.

2. Schritt
Sie reichen die vollständig ausgefüllte Selbstauskunft ein.

3. Schritt
Sie besichtigen die Wohnung – Termine erhalten Sie über uns.


Wie lange ist die Wartezeit für eine Wohnung? Gibt es eine Warteliste?

Es gibt keine Warteliste für Mietinteressenten. Über jede Wohnung wird anhand der Bewerber entschieden, die sich bis zum Zeitpunkt der Vergabe gemeldet und die Wohnung besichtigt haben. Somit kann über eine „Wartezeit“ keine Auskunft gegeben werden.


Wie kann ich mich für neue Angebote registrieren?

Sie können sich über unseren Objektticker über neue Angebote informieren lassen. Es gibt keine Warteliste, der Objektticker dient nur der Information.


Was ist ein Wohnberechtigungsschein und wie bekomme ich ihn?

Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zur Anmietung einer sogenannten Sozialwohnung. Der Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag von der zuständigen Stelle (im Landkreis Lindau i. d. R. vom Landratsamt) ausgestellt. Diverse Kriterien müssen hierfür eingehalten werden. Kriterien können zum Beispiel sein: Einhaltung von Einkommensgrenzen, ausreichende Anzahl der Haushaltsangehörigen in Bezug auf eine Wohnungsgröße oder Zimmeranzahl, Alter, Behinderungsgrad.

Es wird unterschieden zwischen einem allgemeinen und einem gezielten Wohnberechtigungsschein.

Mit dem allgemeinen Wohnberechtigungsschein kann sich der Wohnungssuchende im Grundsatz in ganz Bayern um eine entsprechende geförderte Mietwohnung bewerben.

Der gezielte Wohnberechtigungsschein wird nur für eine bestimmte Wohnung und üblicherweise erst nach Erhalt einer Zusage zur Anmietung erteilt.

Bei Interesse an Wohnungen für die ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist, fragen Sie zunächst bei der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Gül Sensoy-Sari vom Landratsamt Lindau (Tel. 08382 2703-13; guel.sensoy-sari@landkreis-lindau.de) nach, ob ein Wohnberechtigungsschein für die entsprechende Wohnung für Sie in Aussicht gestellt werden kann. Bei positiver Auskunft melden Sie sich bei uns, um eine Besichtigung der Wohnung durchführen zu können.


Ist es möglich, eine WG (Wohngemeinschaft) zu gründen?

Grundsätzlich ist es möglich eine Wohngemeinschaft zu gründen. Zu beachten ist, dass bei einem Auszug die Entlassung aus dem Mietvertrag individuell geprüft werden muss. Eine Kündigung ist nur als gesamte Vertragspartei und nicht als einzelner Mieter möglich. Es kann also sein, dass trotz Auszug der Mietvertrag fort gilt und somit weiterhin die mietvertraglichen Pflichten (z. B. Zahlungsverpflichtungen) bestehen.


Welche Kosten fallen außer der Kaltmiete an?

Es fallen Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten an (siehe BetrKV). Über diese wird jährlich abgerechnet.


Ich habe in einer GKWG-Wohnanlage eine freie Wohnung gesehen, die nicht im Internet steht. Werden alle aktuell verfügbaren Wohnungen im Internet angeboten?

Es werden alle verfügbaren Wohnungen angeboten. Von Rückfragen zu leerstehenden Wohnungen bitten wir abzusehen. Sobald Besichtigungen stattfinden können, werden die Wohnugen ausgeschrieben.


Muss ich bei der GKWG eine Kaution bezahlen?

Ja, es fällt eine Kaution in Höhe von drei Kaltmieten an.


Ist eine Provision zu leisten?

Nein, es fällt keine Provision an.