GKWG Kreis-Wohnbau-GmbH Lindau (B) | Oberer Schrannenplatz 6 | 88131 Lindau

Häufig gestellte Fragen

GKWG FAQ

Bewerbung
Wer kann Mieter bei der GKWG werden?

Grundsätzlich kann jede Privatperson eine Wohnung bei der GKWG anmieten.


In welchen Orten bietet die GKWG Wohnungen an?

Unser Objektbestand erstreckt sich über die Orte Lindenberg, Weiler im Allgäu, Simmerberg, Stiefenhofen, Heimenkirch, Scheidegg, Opfenbach, Niederstaufen, Rehlings, Oberreitnau, Bodolz und Lindau.


Wie bewerbe ich mich auf eine Wohnung bei der GKWG und welche Unterlagen werden benötigt?

1. Schritt
Sie treffen eine Vorauswahl der Angebote auf der Homepage. Sie können sich immer nur auf aktuelle Angebote bewerben.

2. Schritt
Sie reichen die vollständig ausgefüllte Selbstauskunft ein.

3. Schritt
Sie besichtigen die Wohnung – Termine erhalten Sie über uns.


Wie lange ist die Wartezeit für eine Wohnung? Gibt es eine Warteliste?

Es gibt keine Warteliste für Mietinteressenten. Über jede Wohnung wird anhand der Bewerber entschieden, die sich bis zum Zeitpunkt der Vergabe gemeldet und die Wohnung besichtigt haben. Somit kann über eine „Wartezeit“ keine Auskunft gegeben werden.


Wie kann ich mich für neue Angebote registrieren?

Sie können sich über unseren Objektticker über neue Angebote informieren lassen. Es gibt keine Warteliste, der Objektticker dient nur der Information.


Was ist ein Wohnberechtigungsschein und wie bekomme ich ihn?

Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zur Anmietung einer sogenannten Sozialwohnung. Der Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag von der zuständigen Stelle (im Landkreis Lindau i. d. R. vom Landratsamt) ausgestellt. Diverse Kriterien müssen hierfür eingehalten werden. Kriterien können zum Beispiel sein: Einhaltung von Einkommensgrenzen, ausreichende Anzahl der Haushaltsangehörigen in Bezug auf eine Wohnungsgröße oder Zimmeranzahl, Alter, Behinderungsgrad.

Es wird unterschieden zwischen einem allgemeinen und einem gezielten Wohnberechtigungsschein.

Mit dem allgemeinen Wohnberechtigungsschein kann sich der Wohnungssuchende im Grundsatz in ganz Bayern um eine entsprechende geförderte Mietwohnung bewerben.

Der gezielte Wohnberechtigungsschein wird nur für eine bestimmte Wohnung und üblicherweise erst nach Erhalt einer Zusage zur Anmietung erteilt.

Bei Interesse an Wohnungen für die ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist, fragen Sie zunächst bei der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Gül Sensoy-Sari vom Landratsamt Lindau (Tel. 08382 2703-13; guel.sensoy-sari@landkreis-lindau.de) nach, ob ein Wohnberechtigungsschein für die entsprechende Wohnung für Sie in Aussicht gestellt werden kann. Bei positiver Auskunft melden Sie sich bei uns, um eine Besichtigung der Wohnung durchführen zu können.


Ist es möglich, eine WG (Wohngemeinschaft) zu gründen?

Grundsätzlich ist es möglich eine Wohngemeinschaft zu gründen. Zu beachten ist, dass bei einem Auszug die Entlassung aus dem Mietvertrag individuell geprüft werden muss. Eine Kündigung ist nur als gesamte Vertragspartei und nicht als einzelner Mieter möglich. Es kann also sein, dass trotz Auszug der Mietvertrag fort gilt und somit weiterhin die mietvertraglichen Pflichten (z. B. Zahlungsverpflichtungen) bestehen.


Welche Kosten fallen außer der Kaltmiete an?

Es fallen Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten an (siehe BetrKV). Über diese wird jährlich abgerechnet.


Ich habe in einer GKWG-Wohnanlage eine freie Wohnung gesehen, die nicht im Internet steht. Werden alle aktuell verfügbaren Wohnungen im Internet angeboten?

Es werden alle verfügbaren Wohnungen angeboten. Von Rückfragen zu leerstehenden Wohnungen bitten wir abzusehen. Sobald Besichtigungen stattfinden können, werden die Wohnugen ausgeschrieben.


Muss ich bei der GKWG eine Kaution bezahlen?

Ja, es fällt eine Kaution in Höhe von drei Kaltmieten an.


Ist eine Provision zu leisten?

Nein, es fällt keine Provision an.


Selbstauskunft
Was muss bei „frei verfügbares Einkommen“ eingetragen werden?

Einnahmen (z. B. Lohn, Gehalt, Jobcenterleistungen, andere Leistungen, Kindergeld, Witwenrente, Waisenrente) abzgl. Ratenzahlungsverpflichtungen (z. B. Autokredit/Leasingrate). Die Miete sowie Ihre Lebenshaltungskosten bitte nicht abziehen.


Muss ich den Wohnungswunsch (allgemeine Daten zur Wohnungssuche) ausfüllen, wenn ich mich direkt auf Wohnungsangebote bewerbe?

Ja, zur Einordnung und Konkretisierung des Wohnungswunsches.


Was ist eine gewerbliche/berufliche Nutzung der Wohnung?

Jegliche Nutzung, die nicht der reinen Wohnnutzung unterliegt. Zum Beispiel Näh- und Bügelstube, Bürotätigkeiten.


Was ist eine Vermögensauskunft/eidesstattliche Versicherung?

Eine Vermögensauskunft dient einem Gläubiger dazu, Informationen über die Vermögensverhältnisse eines Schuldners zu erhalten. Eine Vermögensauskunft wird i. d. R. durch einen Gerichtsvollzieher eingeholt, wenn der Schuldner seine Schulden nicht bezahlen kann. Die Bezeichnung „eidesstattliche Versicherung“ ist veraltet, seit dem 01.01.2013 gilt der Begriff „Vermögensauskunft“.


Was ist ein Insolvenzverfahren?

Ein Insolvenzverfahren wird durchgeführt, wenn Personen nicht mehr in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Zahlungsverpflichtungen können unter anderem aus Rechnungskäufen oder Kreditaufnahmen entstehen.


Wo muss ich unterschreiben?

Sie unterschreiben die Schlussbestimmungen und ggf. die Vollmacht.


Wer muss unterschreiben?

Alle Personen, die im Mietvertrag verzeichnet werden sollen. In der Regel sind dies alle zukünftigen Bewohner außer deren Kinder.


Vergabe-Entscheidung
Nach welchen Kriterien vermietet die GKWG ihre Wohnungen?

Die GKWG entscheidet nach einem vom Aufsichtsrat der Gesellschaft beschlossenen Kriterienkatalog, um eine neutrale Bewertung zu gewährleisten.


Wer entscheidet über die Wohnungsvergabe?

Es gibt kein Entscheidungsgremium. Die GKWG entscheidet selbst.


Wann wird entschieden, wer die Wohnung bekommt? Bekomme ich Bescheid?

Der Zeitpunkt der Wohnungsvergabe ist bei jeder Wohnung individuell. Es gibt keine Bewerbungsfristen.

Sie erhalten von uns eine Rückmeldung, sobald eine Entscheidung getroffen wurde. Bitte geben Sie immer eine E-Mail-Adresse in der Selbstauskunft an. Von Rückfragen während des Verfahrens bitten wir abzusehen.


Ausstattung der Wohnungen
Kauf / Übernahme von Gegenständen und Einrichtungen des Vormieters

Der Kauf bzw. die Übernahme von frei beweglichen Gegenständen kann privat mit dem Vormieter vereinbart werden. Die Übernahme von Einbauten wie z. B. Böden und die Übernahme von Schönheitsreparaturen ist nicht möglich. In der Regel ist die Übernahme von Einbauküchen und fachgerecht angebrachten Markisen hiervon ausgenommen.

Eine Ablöse von Gegenständen des Vormieters hat keinen Einfluss auf die Wohnungsvergabe. Es bleibt Ihre freie Entscheidung, dem Vormieter Gegenstände abzulösen.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Übernahme für den Rückbau und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verantwortlich sind. Ebenso liegt die Verantwortung für die korrekte Installation diverser Einbauten und Geräte bei Ihnen.

Über eine Übernahme ist eine schriftliche Vereinbarung mit Auflistung aller Gegenstände zu erstellen und eine Kopie an uns auszuhändigen.


Wie sind GKWG Wohnungen ausgestattet?

Die Ausstattung der angebotenen Wohnungen entnehmen Sie den jeweiligen Wohnungsbeschreibungen im Angebot. Generell sind keine Möblierung und Einbauküchen vorhanden.


Einzug
Wann und wohin muss meine Kaution bezahlt werden?

Die Kaution ist vor Übergabe der Wohnung auf das im Mietvertrag angegebene Kautionskonto zu überweisen (Bankarbeitstage beachten).


Was ist eine Wohnungsgeberbescheinigung und wie bekomme ich diese?

Eine Wohnungsgeberbescheinigung bestätigt, welche Personen zu welchem Datum in welche Wohnung eingezogen sind. Der Wohnungsgeber ist seit 01.11.2015 laut § 19 Bundesmeldegesetz verpflichtet, dem Meldepflichtigen eine Bestätigung des Einzugs zur Vorlage bei der Meldebehörde auszustellen.

Die Wohnungsgeberbescheinigung erhalten Sie bei Wohnungsübergabe und muss von Ihnen innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen Einwohnermeldeamt vorgelegt werden.


Muss ich mich bei der Stadt nach einem Umzug melden?

Ja, Sie sind verpflichtet sich innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden. Die hierfür erforderliche Wohnungsgeberbescheinigung erhalten Sie bei Wohnungsübergabe.


Kauf / Übernahme von Gegenständen und Einrichtungen des Vormieters

Der Kauf bzw. die Übernahme von Gegenständen kann privat mit dem Vormieter vereinbart werden. Die Übernahme von Einbauten wie z. B. Böden und die Übernahme von Schönheitsreparaturen ist nicht möglich. Ausgenommen hiervon ist die Übernahme von Einbauküchen und fachgerecht angebrachten Markisen.

Eine Ablöse von Gegenständen des Vormieters hat keinen Einfluss auf die Wohnungsvergabe. Es bleibt Ihre freie Entscheidung, dem Vormieter Gegenstände abzulösen.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Übernahme für den Rückbau und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verantwortlich sind. Ebenso liegt die Verantwortung für die korrekte Installation diverser Einbauten und Geräte bei Ihnen.

Über eine Übernahme ist eine schriftliche Vereinbarung mit Auflistung aller Gegenstände zu erstellen und eine Kopie an uns auszuhändigen.


Wie bekomme ich Strom und Gas?

Strom und ggf. Gas (nur bei einer Gas-Etagen-Heizung) liegt in der Wohnung an. Sie müssen nach der Ablesung der Zählerstände eine Anmeldung bei einem Strom- bzw. Gasanbieter Ihrer Wahl durchführen. Die Ablesung erfolgt bei Wohnungsübergabe. Nähere Informationen erhalten Sie vom Mietsachbearbeiter.


Wie ist die Versorgung von Internet und Fernsehen geregelt?

Die TV-Grundversorgung ist bereits in den Betriebskosten enthalten. Je nach Wohnung erfolgt die Versorgung über das Kabelnetz oder über eine Gemeinschaftssatellitenanlage. Genaue Daten entnehmen Sie der Wohnungsbeschreibung. Über den Bezug von Internet und Telefon müssen Sie einen separaten Vertrag mit einem Dienstleister abschließen.


Ein- und Auszug von Personen
Darf ich die Wohnung untervermieten?

Unter Umständen kann eine Genehmigung erteilt werden. Wenden Sie sich vorab an den Mietsachbearbeiter.


Ist es möglich, eine WG (Wohngemeinschaft) zu gründen?

Grundsätzlich ist es möglich eine Wohngemeinschaft zu gründen. Zu beachten ist, dass bei einem Auszug die Entlassung aus dem Mietvertrag individuell geprüft werden muss. Eine Kündigung ist nur als gesamte Vertragspartei und nicht als einzelner Mieter möglich. Es kann also sein, dass trotz Auszug der Mietvertrag fort gilt und somit weiterhin die mietvertraglichen Pflichten (z. B. Zahlungsverpflichtungen) bestehen.

Für den Einzug von Personen ist eine Genehmigung erforderlich. Wenden Sie sich an Ihren Mietsachbearbeiter.


Wen muss ich der GKWG bei Einzug melden? Kann mein Freund/Lebenspartner einfach so einziehen?

Grundsätzlich ist jede Person zu melden, die einziehen möchte. Es ist eine Prüfung sowie Genehmigung notwendig. Ändert sich die Personenanzahl ist eine Anpassung der Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten notwendig. Des Weiteren wird eine Wohnungsgeberbescheinigung ausgestellt. Wenden Sie sich an Ihren Mietsachbearbeiter.


Wir haben uns getrennt. Ich möchte aus dem Mietvertrag ausscheiden. Was ist zu tun?

Bitte das Formular „Antrag auf Umschreibung des Mietvertrags“ ausfüllen. Es wird geprüft, ob die Mietzahlungen vom zu verbleibenden Mieter eigenständig erbracht werden können. Hierzu ist die Einreichung einer aktuellen Selbstauskunft notwendig. Bitte berücksichtigen Sie hierin alle Personen, die weiterhin in der Wohnung leben möchten.


Heiz- und Betriebskostenabrechnung
Ich benötige eine Kopie der Heiz- und Betriebskostenabrechnung, was ist zu tun?

Sie erhalten als unsere Mieterinnen und Mieter alle Unterlagen schriftlich. Im Verlaufe des Mietverhältnisses erhalten wir immer wieder und verstärkt Anfragen, auf erneute Erstellung bereits ausgehändigter und mieterseits nicht mehr auffindbarer Kopien und Unterlagen. Sehr gerne unterstützen wir Sie und stellen die benötigten Nachweise und Schreiben erneut aus. Da es sich hierbei um einen zusätzlichen Aufwand handelt, bitten wir Sie um Verständnis, dass wir diese Leistung nur noch gegen Barbezahlung erbringen können. Bitte beachten Sie die veröffentlichten Dienstleistungspreise und wenden Sie sich an Ihren Mietsachbearbeiter.


Wann erhalte ich meine Nebenkostenabrechnung?

Die Heiz- und Betriebskostenabrechnung erhalten Sie im auf das dem Abrechnungsjahr folgende Kalenderjahr. Das Gesetz - § 556 Abs. 3 BGB - regelt auch die Frist für die Abrechnung eindeutig: „Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.“ Das heißt, sie erhalten die Abrechnung des Vorjahres spätestens am 31.12. des aktuellen Jahres. Von Rückfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir abzusehen.


Was passiert mit meinem Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung?

Ein Guthaben wird Ihnen auf das uns bekannte Konto überwiesen. Ihre bei uns hinterlegte Kontoverbindung können Sie der Heiz- und Betriebskostenabrechnung entnehmen. Sollte diese nicht mehr korrekt sein, oder keine Bankverbindung vorhanden sein, sollten Sie uns unverzüglich Ihre aktuelle Bankverbindung mitteilen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.


Was passiert, wenn ich für die Nebenkosten Nachzahlungen leisten muss?

Sollten Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden wir den Betrag zu dem in der Heiz- und Betriebskostenabrechnung angegebenen Termin von Ihrem Konto einziehen. Sollten wir keine Einzugsermächtigung von Ihnen haben, müssen Sie den Betrag zum genannten Termin auf das angegebene Mieterkonto überweisen.


Meine Nachzahlung ist so hoch, dass ich sie nicht auf einmal bezahlen kann. Ist eine Ratenzahlung möglich?

Die Möglichkeit einer Ratenzahlungsvereinbarung prüfen Sie bitte mit Ihrem zuständigen Mietsachbearbeiter


Die Wohnung meines Nachbarn ist ebenso groß wie meine. Er hat bei der Nebenkostenabrechnung ein Guthaben und ich muss nachzahlen. Wie kann das sein?

Die Nebenkostenvorauszahlungen sind individuell und können voneinander abweichen.


Ich habe die Heizkosten-Abrechnung erhalten, bei mir wurde aber nicht abgelesen. Wie kann das sein?

Sollten Sie zu dem angekündigten Ablesetermin nicht anwesend gewesen sein und haben keinen Alternativtermin vereinbart, werden Ihre Verbrauchsdaten geschätzt.


Warum muss ich einen Teil meiner Heizkosten nach Wohnfläche bezahlen?

In § 7 Abs. 1 schreibt die Heizkostenverordnung vor, dass zwischen 30 bis 50 % der Betriebskosten für Heizung nach Wohn- oder Nutzfläche auf alle Nutzer zu verteilen sind.


Ich war monatelang verreist und nicht in meiner Wohnung. Warum muss ich für diese Zeit trotzdem Betriebskosten bezahlen?

Die Betriebskosten und Verbrauchsgrundkosten stehen nicht in Relation zur tatsächlichen Nutzung der Wohnung.


Ich habe Zweifel an der Richtigkeit meiner Nebenkostenabrechnung. Was kann ich machen?

Nach vorheriger Terminabsprache können Sie die Belege in unseren Räumlichkeiten einsehen und mit einem Sachbearbeiter besprechen.


Ich bin ausgezogen - wann bekomme ich die Nebenkostenabrechnung?

Die Erstellung einer Zwischenabrechnung ist nicht möglich. Die Heiz- und Betriebskostenabrechnung erhalten Sie im normalen Turnus.


Miete
Ich benötige für das Jobcenter/Leistungsträger eine Bestätigung über die aktuelle Miethöhe, wie erhalte ich diese?

Sie erhalten als unsere Mieterinnen und Mieter alle Unterlagen schriftlich Im Verlaufe des Mietverhältnisses erhalten wir immer wieder und verstärkt Anfragen, auf erneute Erstellung bereits ausgehändigter und mieterseits nicht mehr auffindbarer Kopien und Unterlagen. Sehr gerne unterstützen wir Sie und stellen die benötigten Nachweise und Schreiben erneut aus. Da es sich hierbei um einen zusätzlichen Aufwand handelt, bitten wir Sie um Verständnis, dass wir diese Leistung nur noch gegen Barbezahlung erbringen können. Bitte beachten Sie die veröffentlichten Dienstleistungspreise und wenden Sie sich an Ihren Mietsachbearbeiter.


Ich bin mit der Miete in Verzug, was kann ich tun?

Setzen Sie sich umgehend mit Ihrem Mietsachbearbeiter in Verbindung. Falls ein Mietrückstand in absehbarer Zeit entstehen wird, sollten Sie sich vorher melden.


Ich bin in finanziellen Schwierigkeiten, wo bekomme ich Hilfe?
Ich bekomme mein Gehalt/Lohn erst zu Mitte des Monats, kann ich meine Miete später zahlen?

Sie haben alternativ die Möglichkeit, die Miete zum 16. eines Monats zu entrichten. Dafür fällt eine monatliche Bearbeitungsgebühr i. H. v. 5,00 € an. Eine schriftliche Mitteilung ist erforderlich. Nutzen Sie unser Formular.


Mein Konto war bei Einzug der Miete nicht gedeckt. Was passiert jetzt?

Die Bank wird die Lastschrift der Miete zurückgeben. Ein erneuter Einzug der Miete findet nicht statt. Die Miete sowie die Rücklastschriftgebühren sind von Ihnen selbstständig zu überweisen. Über die genaue Höhe erhalten Sie eine schriftliche Zahlungsaufforderung.


Meine Bankverbindung hat sich geändert. Was ist zu tun?

Sofern wir Ihre Miete im SEPA-Lastschriftverfahren einziehen, lassen Sie uns bitte schriftlich eine neue Einzugsermächtigung mit den aktuellen Bankverbindungsdaten zukommen. Eine Änderung für den folgenden Monat muss uns zwei Wochen vor Monatswechsel bekannt sein.

Sollten Sie per Überweisung/Dauerauftrag zahlen teilen Sie uns Ihre neue Bankverbindung bitte ebenfalls schriftlich mit.


Hausordnung und Nachbarn
Für welche Haustiere ist keine Genehmigung erforderlich?

Für Kleintiere, die in Käfigen und Terrarien gehalten werden können, ist keine Genehmigung erforderlich. Ausnahmen sind giftige Tiere, für diese brauchen Sie eine Genehmigung. Beim Aufstellen von Aquarien sind eventuell statische Belange zu prüfen.


Wie kann ich einen Hund in meiner Wohnung genehmigen lassen?

Um eine Genehmigung zu erhalten benötigen Sie das schriftliche Einverständnis aller Nachbarn im Hauseingang. Außerdem sind uns die Daten zur gewünschten Hunderasse und ein Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung, die Mietsachschäden abdeckt, vorzulegen. Sämtliche Unterlagen sind zur individuellen Prüfung schriftlich einzureichen.


Wie funktioniert die Mülltrennung?

Informationen zur Mülltrennung finden Sie direkt beim Zweckverband für Abfallwirtschaft Kempten.


Ich kann die Kehrwoche nicht übernehmen – was soll ich tun?

Jeder Mieter ist für die Ausführung der Kehrwoche selbst verantwortlich. Bei Verhinderung ist von Ihnen eine Vertretung zu organisieren. Unser Tipp: Fragen Sie freundlich Ihren Nachbarn, bestimmt braucht dieser auch mal eine Vertretung.


Ich habe Ärger mit meinen Nachbarn – was kann ich machen?

Suchen Sie das klärende Gespräch mit Ihrem Nachbarn, für private Auseinandersetzungen sind wir nicht zuständig.


Welche regelmäßige Pflege ist bei automatischer Be- und Entlüftungsanlagen in den Wohnungen erforderlich?

Eine detaillierte Pflegeanleitung wird Ihnen bei der Wohnungsübergabe ausgehändigt.


Wie heize und lüfte ich richtig?

Bitte entnehmen Sie alle Informationen unserem Merkblatt.


Wie laut ist eigentlich Zimmerlautstärke?

Der Gesetzgeber hat den Begriff der Zimmerlautstärke nicht definiert. Nach der Rechtsprechung bedeutet sie im Grunde genommen, dass man bei der Nutzung seiner Wohnung nicht etwa durch Musik aus der Nachbarwohnung oder andere Geräusche beeinträchtigt werden darf.


Was muss ich bei der Nutzung des Balkons beachten?

Wir empfehlen das Anbringen von Blumenkästen am Balkon ausschließlich nach innen. Die Haftung unsachgemäß angebrachter Blumenkästen liegt beim Mieter. Beim Gießen von Blumen auf Balkonen und Fensterbänken ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht an der Hauswand herunterläuft und auf die Fenster und Balkone anderer Hausbewohner rinnt.

Die Außenfassade gehört nicht zur vermieteten Fläche, vor Anbringung von Nägeln und Schrauben ist im Hinblick auf eine ggf. angebrachte Wärmedämmung zwingend Rücksprache mit den Objektbetreuern zu halten und eine schriftliche Genehmigung einzuholen. Durch das Anbringen von Schrauben und Nägeln können ansonsten nachhaltige Schäden am Gebäude entstehen.

Grillen mit festen oder flüssigen Brennstoffen ist untersagt. Bitte nutzen Sie zum Beispiel einen Elektrogrill und achten Sie auf den Brandschutz. Wir bitten Sie außerdem um Rücksichtnahme Ihren Nachbarn gegenüber und empfehlen generell, nicht auf den Balkonen zu grillen, sondern öffentliche Grillstellen zu benutzen.


Es sollen Spielgeräte für die Kinder aufgestellt werden. Was ist erlaubt?

Grundsätzlich vermieten wir keine Gärten. Das Aufstellen von Spielgeräten aller Art ist aus versicherungs- und haftungsrechtlichen Gründen auf unseren Grünanlagen untersagt. Wir bitten Sie, auf die örtlichen Spielplätze auszuweichen und bedanken uns für Ihr Verständnis.


Wir möchten Grillen, was ist zu beachten?

Grillen mit festen oder flüssigen Brennstoffen ist untersagt. Bitte nutzen Sie zum Beispiel einen Elektrogrill und achten Sie auf den Brandschutz. Wir bitten Sie außerdem um Rücksichtnahme Ihren Nachbarn gegenüber und empfehlen generell, nicht auf den Balkonen und Terrassen zu grillen, sondern öffentliche Grillstellen zu benutzen. Grundsätzlich vermieten wir keine Gärten. Das Grillen auf unseren Grünanlagen ist untersagt.


Bauliche Änderungen, Renovierung, Genehmigungspflicht
Was sind bauliche Änderungen?

Zum Beispiel Katzenleitern, Markisen, fester Sichtschutz an Balkonen und Terrassen, feste Dusch- und Badeabtrennungen, Parabolantennen, Satelliten-Schüsseln, Verputzen der Wände etc.


Sind bauliche Änderungen an einer Wohnung genehmigungspflichtig?

Bauliche Veränderungen sind zunächst ausgeschlossen. Die Erteilung einer Genehmigung wird im Einzelfall geprüft. Ein Rückbau zum Ende des Mietvertrags muss gewährleistet sein. Bitte wenden Sie sich an Ihren Mietsachbearbeiter.


Ist das Anbringen einer Sat-Schüssel oder Antenne erlaubt?

Nein, in all unseren Wohnungen ist der individuelle Empfang von ausländischen TV-Sendern möglich.


Ist das Anbringen von Fliegengittern erlaubt?

Grundsätzlich können Sie gerne Fliegengitter anbringen. Bitte beachten Sie aber, dass insbesondere Kunststofffenster und Balkontüren nicht angebohrt werden dürfen. Hierdurch entstehen irreparable Schäden.


Notfälle und Reparaturen
Hier gibt es einen Notfall – wen benachrichtige ich?

Bitte melden Sie sich bei unseren Objektbetreuern bzw. unter den Notfallnummern. 


In meiner Wohnung muss etwas repariert werden – wen spreche ich an?

Bitte melden Sie sich bei unseren Objektbetreuern bzw. unter den Notfallnummern. 


Was mache ich bei einer Rohrverstopfung?

Bitte melden Sie sich bei unseren Objektbetreuern bzw. unter den Notfallnummern. 


Was mache ich bei einem Wasserrohrbruch?

Bitte melden Sie sich bei unseren Objektbetreuern bzw. unter den Notfallnummern. 


Warum wird meine Heizung nicht warm?

Bitte melden Sie sich bei unseren Objektbetreuern.


Was mache ich, wenn kein warmes Wasser kommt?

Bitte melden Sie sich bei unseren Objektbetreuern bzw. unter den Notfallnummern. 


Mein Internet und/oder mein Fernsehanschluss funktioniert nicht – wer hilft mir weiter?

Melden Sie sich bei Ihrem Anbieter oder Provider. Sollten Sie Internet und TV über Vodafone (vormals auch Kabel Deutschland) beziehen, wenden Sie sich an die Kundenhotline, die Sie zusammen mit der Kundennummer auf den ausgehängten Notrufnummern finden.


Was mache ich, wenn ich einen Schlüssel verloren habe?

Melden Sie sich bei Ihrem Mietsachbearbeiter. Bitte halten Sie Ihre Schlüsselnummer bereit (steht auf allen Wohnungsschlüsseln). Für die Bestellung eines Schlüssels fällt eine Dienstleistungsgebühr i. H. v. 20,00 € an.


Mein Schlüssel ist abgebrochen, was ist zu tun?

Melden Sie sich bei Ihrem Mietsachbearbeiter. Bitte halten Sie Ihre Schlüsselnummer bereit (steht auf allen Wohnungsschlüsseln). Für die Bestellung eines Schlüssels fällt eine Dienstleistungsgebühr i. H. v. 20,00 € an.


Kündigung
Wie kündige ich meinen Mietvertrag richtig?

Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und ist an „GKWG Kreis-Wohnbau-GmbH Lindau (B), Oberer Schrannenplatz 6, 88131 Lindau (B)“ zu richten. Eine gültige Kündigung muss von allen Mietvertragspartnern unterschrieben sein. Die Kündigungsfrist ist zu beachten. Kündigungen per Fax oder E-Mail sind unwirksam.


Wie lange ist die Kündigungsfrist?

Für Mieter mit einem unbefristeten Mietvertrag gilt in der Regel die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Abweichende Kündigungsfristen sind besonders bei Mietverträgen mit Vertragsbeginn vor dem Jahr 1965 möglich. Die Wohnungskündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats bei uns eingegangen sein.


Wie lange muss ich Miete bezahlen, wenn ich gekündigt habe?

Bis zum Ende der Kündigungsfrist ist die volle Miete nebst Heiz- und Betriebskosten zu bezahlen.


Kann ich einen Nachmieter stellen, um die Kündigungsfrist zu verkürzen?

Die GKWG entscheidet nach einem vom Aufsichtsrat der Gesellschaft beschlossenen Kriterienkatalog um eine neutrale Bewertung aller Bewerber zu gewährleisten. Gewünschte Nachmieter melden sich beim Mietsachbearbeiter und reichen dort, wie auch alle weiteren Bewerber, die Selbstauskunft ein. Im Einzelfall kann nach der Vergabe-Entscheidung eine Verkürzung der Kündigungsfrist geprüft werden.


Warum muss ich Besichtigungstermine mit Interessenten durchführen?

Soll die Mietsache verkauft oder nach Kündigung des Mieters weitervermietet werden, muss dieser selbstverständlich Besichtigungen der Wohnung dulden. Das darf allerdings auch nur in seiner Anwesenheit geschehen. Laut einem Gerichtsurteil sind dem berufstätigen Mieter in diesem Fall drei Besichtigungen im Monat von 30 bis 45 Minuten Dauer zwischen 19 und 20 Uhr zuzumuten (LG Frankfurt a. M., Az.: 2/17 S 194/01).

Solange die Kontaktbeschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie gelten, ist diese Regelung aufgehoben.


Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

In der Regel innerhalb von ein bis sechs Monaten nach Wohnungsabnahme.


Wann bekomme ich die Nebenkostenabrechnung?

Die Erstellung einer Zwischenabrechnung ist nicht möglich. Die Heiz- und Betriebskostenabrechnung erhalten Sie im normalen Turnus.


Wie werden die Kosten für Heizung, Warm- oder Kaltwasser nach einem Mieterwechsel aufgeteilt?

Anhand der bei Wohnungsabnahme protokollierten Ablesewerte.


Meine Angehörigen ziehen in ein Pflegeheim und möchten die Wohnung kündigen. Was ist zu tun?

Die Kündigung ist von den Mietvertragspartnern unter Einhaltung der Kündigungsfrist auszusprechen. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und ist an „GKWG Kreis-Wohnbau-GmbH Lindau (B), Oberer Schrannenplatz 6, 88131 Lindau (B)“ zu richten. Kündigungen per Fax oder E-Mail sind unwirksam. Kündigungen in Vollmacht sind nur mit entsprechendem Nachweis gültig. Sofern Sie für Ihre Angehörigen (Mietvertragspartner) die Abwicklung des Mietverhältnisses regeln möchten, legen Sie der Kündigung bitte eine Vollmacht bei.


Pflegeheim oder Sterbefall
Mein Ehegatte/Ehegattin/Partner der/die ebenfalls Mietvertragspartner war, ist verstorben. Was ist zu tun? Welche Unterlagen werden benötigt?

In dieser Ausnahmesituation stehen Ihnen unsere Sachbearbeiter vertrauensvoll zur Seite und helfen Ihnen, alle jetzt nötigen Dinge zu erledigen. Wichtig ist in diesem Fall die Sterbeurkunde, die Sie bitte einreichen.


Ich bin Erbe und kümmere mich um die Abwicklung nach dem Todesfall meines Angehörigen. Wie kann die Wohnung zurückgegeben werden?

Es ist eine Kündigung mit der Unterschrift aller Erben erforderlich. Bitte fügen Sie die Sterbeurkunde bei und nennen uns einen Ansprechpartner. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und ist an „GKWG Kreis-Wohnbau-GmbH Lindau (B), Oberer Schrannenplatz 6, 88131 Lindau (B)“ zu richten. Kündigungen per Fax oder E-Mail sind unwirksam.


Meine Angehörigen ziehen in ein Pflegeheim und möchten die Wohnung kündigen. Was ist zu tun?

Die Kündigung ist von den Mietvertragspartnern unter Einhaltung der Kündigungsfrist auszusprechen. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und ist an „GKWG Kreis-Wohnbau-GmbH Lindau (B), Oberer Schrannenplatz 6, 88131 Lindau (B)“ zu richten. Kündigungen in Vollmacht sind nur mit entsprechendem Nachweis gültig. Sofern Sie für Ihre Angehörigen (Mietvertragspartner) die Abwicklung des Mietverhältnisses regeln möchten, legen Sie der Kündigung bitte eine Vollmacht bei.


Genehmigungen, Mietbescheinigungen, Kopien
Ich benötige für das Jobcenter/Leistungsträger eine Bestätigung über die aktuelle Miethöhe, wie erhalte ich diese?

Sie erhalten als unsere Mieterinnen und Mieter alle Unterlagen schriftlich Im Verlaufe des Mietverhältnisses erhalten wir immer wieder und verstärkt Anfragen, auf erneute Erstellung bereits ausgehändigter und mieterseits nicht mehr auffindbarer Kopien und Unterlagen. Sehr gerne unterstützen wir Sie und stellen die benötigten Nachweise und Schreiben erneut aus. Da es sich hierbei um einen zusätzlichen Aufwand handelt, bitten wir Sie um Verständnis, dass wir diese Leistung nur noch gegen Barbezahlung erbringen können. Bitte beachten Sie die veröffentlichten Dienstleistungspreise und wenden Sie sich an Ihren Mietsachbearbeiter.


Ich benötige eine Kopie der Heiz- und Betriebskostenabrechnung, was ist zu tun?

Sie erhalten als unsere Mieterinnen und Mieter alle Unterlagen schriftlich Im Verlaufe des Mietverhältnisses erhalten wir immer wieder und verstärkt Anfragen, auf erneute Erstellung bereits ausgehändigter und mieterseits nicht mehr auffindbarer Kopien und Unterlagen. Sehr gerne unterstützen wir Sie und stellen die benötigten Nachweise und Schreiben erneut aus. Da es sich hierbei um einen zusätzlichen Aufwand handelt, bitten wir Sie um Verständnis, dass wir diese Leistung nur noch gegen Vorkasse erbringen können. Bitte beachten Sie die veröffentlichten Dienstleistungspreise und wenden Sie sich an Ihren Mietsachbearbeiter.


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