GKWG Kreis-Wohnbau-GmbH Lindau (B) | Oberer Schrannenplatz 6 | 88131 Lindau

Anfrage gesendet

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Wohnungen

So geht es jetzt weiter...

Wenn Ihre Bewerbung unseren Vergabekriterien entspricht, werden wir Ihnen einen Einzel-Besichtigungstermin anbieten. Bitte beachten Sie, dass das Auswahlverfahren einige Zeit in Anspruch nimmt. Von Rückfragen bitten wir abzusehen.

  • Zur Besichtigung sind nur der künftige Mieterhaushalt zugelassen, weitere Personen sind durch die geltende Kontaktbeschränkungen nicht gestattet.
  • Zur Besichtigung der Wohnung ist die Bestätigung eines negativen Corona-Schnell-Tests (max. 24 stunden alt), oder eines negativen PCR-Tests (max. 48 Stunden alt) vorzuzeigen. 
  • Bei Betreten der Wohnung müssen Sie sich über die luca-App vor Ort einchecken.
  • Während der Besichtigung ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend

 


 

Selbstauskunft
Was muss bei „frei verfügbares Einkommen“ eingetragen werden?

Einnahmen (z. B. Lohn, Gehalt, Jobcenterleistungen, andere Leistungen, Kindergeld, Witwenrente, Waisenrente) abzgl. Ratenzahlungsverpflichtungen (z. B. Autokredit/Leasingrate). Die Miete sowie Ihre Lebenshaltungskosten bitte nicht abziehen.


Muss ich den Wohnungswunsch (allgemeine Daten zur Wohnungssuche) ausfüllen, wenn ich mich direkt auf Wohnungsangebote bewerbe?

Ja, zur Einordnung und Konkretisierung des Wohnungswunsches.


Was ist eine gewerbliche/berufliche Nutzung der Wohnung?

Jegliche Nutzung, die nicht der reinen Wohnnutzung unterliegt. Zum Beispiel Näh- und Bügelstube, Bürotätigkeiten.


Was ist eine Vermögensauskunft/eidesstattliche Versicherung?

Eine Vermögensauskunft dient einem Gläubiger dazu, Informationen über die Vermögensverhältnisse eines Schuldners zu erhalten. Eine Vermögensauskunft wird i. d. R. durch einen Gerichtsvollzieher eingeholt, wenn der Schuldner seine Schulden nicht bezahlen kann. Die Bezeichnung „eidesstattliche Versicherung“ ist veraltet, seit dem 01.01.2013 gilt der Begriff „Vermögensauskunft“.


Was ist ein Insolvenzverfahren?

Ein Insolvenzverfahren wird durchgeführt, wenn Personen nicht mehr in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Zahlungsverpflichtungen können unter anderem aus Rechnungskäufen oder Kreditaufnahmen entstehen.


Wo muss ich unterschreiben?

Sie unterschreiben die Schlussbestimmungen und ggf. die Vollmacht.


Wer muss unterschreiben?

Alle Personen, die im Mietvertrag verzeichnet werden sollen. In der Regel sind dies alle zukünftigen Bewohner außer deren Kinder.


Vergabe-Entscheidung
Nach welchen Kriterien vermietet die GKWG ihre Wohnungen?

Die GKWG entscheidet nach einem vom Aufsichtsrat der Gesellschaft beschlossenen Kriterienkatalog, um eine neutrale Bewertung zu gewährleisten.


Wer entscheidet über die Wohnungsvergabe?

Es gibt kein Entscheidungsgremium. Die GKWG entscheidet selbst.


Wann wird entschieden, wer die Wohnung bekommt? Bekomme ich Bescheid?

Der Zeitpunkt der Wohnungsvergabe ist bei jeder Wohnung individuell. Es gibt keine Bewerbungsfristen.

Sie erhalten von uns eine Rückmeldung, sobald eine Entscheidung getroffen wurde. Bitte geben Sie immer eine E-Mail-Adresse in der Selbstauskunft an. Von Rückfragen während des Verfahrens bitten wir abzusehen.


GKWG

Kreis-Wohnbau-GmbH Lindau (B)
Oberer Schrannenplatz 6
88131 Lindau (Bodensee)

Postadresse:
Postfach 1406
88104 Lindau (Bodensee)

Telefon: +49 (0) 8382.9305-0
Telefax: +49 (0) 8382.9305-20
eMail:  info@gkwg.de

Hausmeisterei Lindenberg: +49 (0) 8381.3930
 

Mietersprechstunden

Bodolz, Dr.-Emil-Hasel-Siedlung 16
Jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 14 – 16 Uhr

Lindenberg, Karl-Aßfalg-Str. 2
Jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 14 – 16 Uhr